Neuropsychologie im MVZ am ZaR Münster

Herzlich willkommen

Menschen, die noch unter den Folgen einer Hirnschädigung leiden, können sich hier kompetent über die Möglichkeiten einer neuropsychologischen Therapie informieren.

Wenn das Gehirn durch Krankheit oder Unfall geschädigt wird, können die Auswirkungen vielfältig sein. Neben Störungen der Bewegung, der Empfindung oder der Sprache können auch geistige Leistungen beeinträchtigt sein. Das Gehirn verarbeitet die ankommenden Reize nicht mehr richtig, sodass sich das Erleben und Verhalten der Betroffenen verändert.

Ambulante neuropsychologische Therapie

Häufig sind die Folgen einer Hirnschädigung so gravierend, dass die Betroffenen nach einem Krankenhausaufenthalt zunächst eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme durchlaufen. Hier wird bei Bedarf eine neuropsychologische Untersuchung durchgeführt und die Therapie begonnen. Nicht selten bestehen aber die neuropsychologischen Beeinträchtigungen auch nach Abschluss des stationären Aufenthaltes, sodass eine ambulante Fortführung der Therapie notwendig ist.

Leichtere neuropsychologische Störungen werden manchmal während des Reha-Aufenthalts gar nicht deutlich, weil der Tagesablauf dort vorgegeben ist und gut begleitet wird. Sind die Betroffenen zu Hause, müssen sie unter Umständen feststellen, dass sie den Anforderungen des Alltags doch nicht gewachsen sind, sondern Hilfe benötigen.

In manchen Fällen kommt es gar nicht zu einem stationären Reha-Aufenthalt, insbesondere dann, wenn die motorischen (körperlichen) Probleme gering sind. Die neuropsychologischen Beeinträchtigungen können trotzdem erheblich sein und die Rückkehr in den beruflichen und sozialen Alltag behindern.

In all diesen Fällen ist eine ambulante neuropsychologische Therapie indiziert.

Ursache der Hirnschädigung

Die Ursachen einer Hirnschädigung können vielfältig sein, wie z.B.:

z.B. ischämischer Insult

z.B. Subarachnoidalblutung, Basilaristhrombose etc.

z.B. durch einen Verkehrsunfall oder Sturz

z.B. nach Reanimation oder Ertrinken (hypoxischer Hirnschaden)

z.B. Meningeom, Astrozytom etc.

z.B. Multiple Sklerose, Meningitis

Ihr Weg zur ambulanten Neuropsychologie

Die Behandlung wird nach Feststellung der Indikation von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dazu sind zwei Schritte notwendig:

Ein Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Neurochirurgie bescheinigt eine erworbene Hirnschädigung oder Hirnerkrankung (hirnorganische Störung). Der Erkrankungsbeginn darf nicht länger als fünf Jahre zurück liegen. Sollten Sie an einer chronischen Hirnerkrankung (z.B. MS) leiden, darf das Auftreten der akuten neuropsychologischen Symptomatik („Verschlimmerung“) nicht länger als fünf Jahre zurück liegen, auch wenn die Diagnose bereits früher gestellt worden ist.

Die Bescheinigung sollte die neurologische Diagnose und das Datum des Erkrankungsbeginns enthalten. Sollten diese Informationen bereits in anderen Dokumenten enthalten sein (z.B. Arztbrief aus der Rehaklinik), reicht das Dokument in der Regel als Bescheinigung aus.

Nach Hirnschädigungen können neben motorischen, sensiblen und aphasischen Störungen auch die höheren kognitiven Funktionen wie Mnestik, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung oder Exekutivfunktionen gestört sein. Gerade die kognitiven und emotionalen Beeinträchtigungen können häufig auch nach Abschluss einer stationären Rehabilitationsmaßnahme persistieren. Auch werden leichtere Beeinträchtigungen z.B. im Bereich der exekutiven Funktionen oder der höheren Aufmerksamkeitsleistungen im hoch strukturierten stationären Setting nicht immer evident, wirken sich aber im Alltag des Betroffenen aus. Zudem ist bei Patienten ohne motorische Defizite bisweilen keine stationäre Rehabilitation indiziert, die neuropsychologischen Beeinträchtigungen können jedoch erheblich sein und die Rückkehr des Patienten in seinen beruflichen und sozialen Alltag behindern.

Nicht zuletzt muss jede erlittene Hirnschädigung mit all ihren Konsequenzen emotional verarbeitet werden – nicht nur vom Betroffenen selber, sondern auch von dessen Bezugspersonen. Notwendige Anpassungen an die veränderte Situation kann der Betroffene nicht immer selbständig leisten, zumal die Fähigkeit zur emotionalen Verarbeitung durch die Hirnschädigung zusätzlich beeinträchtigt sein kann.

In all diesen Fällen kann eine ambulante neuropsychologische Therapie indiziert sein.

Ambulante Neuropsychologie als vertragsärztliche Leistung

Seit Anfang 2012 stellt die ambulante neuropsychologische Therapie eine vertragsärztliche Leistung dar, auf die gesetzlich versicherte Patienten einen Anspruch haben.

Gemäß der Richtlinie „Methoden vertragsärztlicher Versorgung Ambulante Neuropsychologie“ ist neuropsychologische Therapie zulässig bei krankheitswerten Störungen in folgenden Bereichen:

  • Lernen und Gedächtnis
  • höhere Aufmerksamkeitsleistungen
  • Wahrnehmung und räumliche Leistungen
  • Denken, Planen und Handeln
  • psychische Störungen bei organischen Störungen

Eine neuropsychologische Therapie ist sinnvoll, wenn Probleme in den beschriebenen geistigen und emotionalen Bereichen die Rückkehr in den beruflichen und/oder sozialen Alltag behindern

Je nach Schädigungsort können verschiedene geistige Leistungen (Kognition) betroffen sein, wie:

  • Einprägen
  • Behalten
  • Erinnern
  • Konzentration
  • Belastbarkeit
  • räumliches Denken
  • Vorstellen

Schwierigkeiten beim Planen, Problemlösen und Handeln

  • inhaltliche Zusammengehörigkeit
  • roter Faden
  • depressive Verstimmungen
  • Anpassungsprobleme
  • Ängste
  • eingeschränkte Störungseinsicht
  • hirnorganisch bedingte Verhaltensänderungen

Leistungsspektrum

Auf der Grundlage einer ausführlichen Anamnese (Erfragen der Krankengeschichte), bei Bedarf auch unter Einbeziehung Ihrer Bezugspersonen, und einer umfassenden Untersuchung (neuropsychologische Diagnostik) wird ein individueller Behandlungsplan für Sie erstellt, der sowohl in Einzel- als auch Gruppentherapien umgesetzt werden kann. Liegen schon Vorbefunde, z.B. aus der Rehaklinik vor, kann auf Teile der Untersuchung verzichtet werden.

  • Maßnahmen mit dem Ziel der Wiederherstellung oder Verbesserung der beeinträchtigten Hirnfunktion (restitutive Therapie)
  • Maßnahmen zum Erwerb von Ersatz- und Bewältigungsstrategien zum Ausgleich der erlittenen Beeinträchtigung (kompensatorische Therapie)
  • Maßnahmen mit dem Ziel der psychischen Verarbeitung und psychosozialen Anpassung an die Erkrankung und zur Wiedereingliederung in das soziale oder berufliche Umfeld (integrative Therapie)

Restitutive und kompensatorische Behandlungsverfahren werden sowohl therapeuten- als auch computergestützt durchgeführt. Hierfür werden wissenschaftlich fundierte Diagnostikverfahren und Therapieprogramme vorgehalten. Die verschiedenen Therapieansätze werden bei Bedarf auch miteinander kombiniert.

(vgl. auch Beschlusstext des G-BA vom 24.11.2011, BAnz. Nr. 31, S. 747)