Ein medizinisches Heilverfahren (Rehabilitation) beantragen Sie gemeinsam mit Ihrer Haus- oder Fachärztin bzw. -arzt, der oder die die medizinische Notwendigkeit attestiert.
Wenn Sie erwerbstätig sind, ist i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung Ihr Kostenträger.
Als Rentnerin bzw. Rentner ist häufig die Krankenkasse zuständig.
Die Einzelformulare der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.
Die Krankenkassen benötigen eine ärztliche Verordnung (Muster 61). Dieses erhalten Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, helfen Ihnen die Beratungsstellen der Rentenversicherungen und Krankenkassen weiter.