FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere ambulante Rehabilitation und ihren Ablauf. Unser Ziel ist, Ihnen schnell und übersichtlich genau die Informationen zur Verfügung zu stellen, die Sie gerade benötigen.

Ein medizinisches Heilverfahren (Rehabilitation) beantragen Sie gemeinsam mit Ihrer Haus- oder Fachärztin bzw. -arzt, der oder die die medizinische Notwendigkeit attestiert.

Wenn Sie erwerbstätig sind, ist i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung Ihr Kostenträger.

Als Rentnerin bzw. Rentner ist häufig die Krankenkasse zuständig.

Die Einzelformulare der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.

Die Krankenkassen benötigen eine ärztliche Verordnung (Muster 61). Dieses erhalten Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, helfen Ihnen die Beratungsstellen der Rentenversicherungen und Krankenkassen weiter.

Die Kosten für die ambulante Rehabilitation werden von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen. Im Gegensatz zu einer stationären Rehabilitation ist eine ambulante Rehabilitation über den Rentenversicherungsträger zuzahlungsfrei.

Die Zuzahlung für Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ohne zeitliche Begrenzung pro Tag 10 €.

An Ihrem ersten Tag findet ein Aufnahmegespräch mit einer Befunderhebung durch einen Arzt oder einer Ärztin statt. Hier wird entschieden, welche Therapieinhalte im Hinblick auf Ihr Krankheitsbild sinnvoll sind und gemeinsam ein individueller Rehabilitationsplan erstellt. Grundsätzlich finden die Anwendungen und Therapiemaßnahmen im Hause ganztags statt.

Medizinische Versorgungen jeglicher Art, wie z.B. Naht/ Klammerentfernungen, Medikamentenversorgung, Blutabnahmen etc. übernimmt das Pflegeteam im ZaR Münster gerne.

Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein großes Handtuch als Unterlage mit.

Für Therapien außerhalb des Gebäudes (z. B. Nordic Walking) wechseln Sie bitte Ihre Schuhe.

Ja, für Patienten mit medizinischer Notwendigkeit bieten wir einen Fahrdienst an.

  • Ablauf: Bitte begeben Sie sich am Ende Ihres Reha-Tages in die Cafeteria zur Abholung. Hier werden Sie von unserem Taxiunternehmen abgeholt. Abholzeiten werden Ihnen am Vorabend per SMS mitgeteilt.
  • Anmeldung: Bitte wenden Sie sich an die Pat.-Aufnahme
  • Bitte informieren Sie uns, wenn Sie keinen Fahrdienst benötigen. Andernfalls wird nach Ihnen gesucht und es kommt zu Verzögerungen.
  • Kostenträger Rentenversicherung:
    Reisekosten für eigenständige Anfahrt werden mit Kilometerpauschalen am letzten Reha-Tag im Pat.-Management erstattet. Dies gilt auch für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
  • Kostenträger Krankenkassen (Primärkassen, z.B. AOK, BKK, IKK):
    Fahrtkosten werden am letzten Reha-Tag im Pat.-Management erstattet.
  • Kostenträger Krankenkassen (VDEK-Kassen, z. B. Barmer, TK, DAK, KKH, hkk, HEK):
    Patientinnen und Patienten erhalten einen Nachweis über ihren Reha-Aufenthalt und reichen diesen bei ihrer Krankenkasse ein.
  • Nachweise Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel):
    Patientinnen und Patienten die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, geben ihre Nachweise zwei bis drei Tage vor der Entlassung am Empfang ab. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der eingereichten Nachweise, und das Fahrgeld wird vorbereitet.

Am ersten Tag Ihrer Rehabilitation wird Ihnen im Patientenmanagement eine Check-in Karte ausgestellt, mit der Sie sich am Terminal anmelden können. Mit dieser Check-in Karte können Sie auch die Spinde nutzen und Ihre privaten Sachen verstauen.

Sollten Sie einen Therapietag wegen Krankheit nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte per E-Mail unter

absage@zar-ms.de oder telefonisch unter 0251-98767-360

ab.

Ihre Therapietage verfallen bei einem Krankheitsausfall nicht. Die Fehltage werden an Ihre Rehabilitation angehängt.

Ja, berufstätige oder berufsfähige Patientinnen und Patienten (DRV-Patienten) müssen für alle Krankheits- und Fehltage eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Rückkehr am Empfang oder im Sekretariat ein. Ohne Bescheinigung kann es zu Kürzungen Ihres Übergangsgeldes durch die Deutsche Rentenversicherung kommen.

Hinweis: Privatpatienten sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die aktuellste Version Ihres Therapieplans finden Sie entweder am Terminal, oder in Ihrem Postfach.

Achten Sie auf die Versionsnummer unten rechts auf dem gedruckten Plan – der aktuellste Therapieplan ist der mit der höchsten Nummer.

Ja, im Hauptgebäude steht Ihnen ein Ruheraum mit Sesseln und Liegen zur Verfügung.

  • Lage: Gebäudeteil A, 2. Obergeschoss
  • Lesestoff finden Sie in der hauseigenen Patientenbibliothek im Untergeschoss (Gebäudeteil A), direkt neben der Treppe.

Nein, eine Verpflegung ist nicht notwendig.

  • Mittagessen: Im Rahmen der Ganztagsrehabilitation ist ein Mittagessen in der hauseigenen Cafeteria enthalten.
  • Besonderheiten: Bitte geben Sie Vorlieben für vegetarische Mahlzeiten sowie Nahrungsunverträglichkeiten in der Patientenaufnahme an.
  • Snacks: Die Cafeteria ist von 7:30 bis 15:30 Uhr geöffnet.

Nein, das gesamte Haus und Gelände des ZaR sind rauchfrei. Raucher können den Aschenbecher am Übergang zur Grevener Straße nutzen.

Noch weitere Fragen?

Wenn Sie hier nicht alle Ihre Fragen beantwortet bekommen, wenden Sie sich gerne an: info@zar-ms.de

info@zar-ms.de